Kenntnisnahme von Freigaben
Wurde in der Mandantenverwaltung festgelegt, dass die betroffenen MitarbeiterInnen die Freigabe eines Dokuments oder Prozesses zur Kenntnis nehmen müssen, erhalten sie nicht nur eine Benachrichtigung über die erfolgte Freigabe per E-Mail, sondern auch einen entsprechenden Hinweis diesen Vorgang auch zur Kenntnis zu nehmen, sobald sie sich im Web-Client einloggen.
Kenntnisnahme nur nach Ansehen möglich
In der Liste im Web-Client werden alle ausständigen Kenntnisnahmen (eines Benutzers) angezeigt. Dabei ist die Kenntnisnahme erst möglich, nachdem der Datensatz zumindest einmal geöffnet ("angesehen") wurde.
Die erfolgte Kenntnisnahme wird natürlich protokolliert.
Übersicht von Kenntnisnahmen im Windows-Client
Während jeder Benutzer "seine" ausständigen Kenntnisnahmen im Web-Client ausgegeben bekommt, gibt es im Windows-Client eine allgemeine Übersicht von Kenntnisnahmen über die gesamte Organisation. Zahlreiche Optionen zur Selektion gewährleisten eine komfortable Bedienung.
Dies ermöglicht auch, rasch und übersichtlich, z.B. nur ausständige Kenntnisnahmen einzelner MitarbeiterInnen zu identifizieren und diese (mit oder ohne Nachdruck) "einzufordern".