Einmalige und jährliche Kosten vs. Nutzen des Systems

Die Kosten für die Anschaffung und fortgesetzte Nutzung des CorpMan®-Systems (Lizenzierung) setzen sich zusammen aus

  • der einmaligen Lizenzgebühr und
  • den Kosten für den jährlichen Wartungsvertrag.

Dem gegenüber stehen fortgesetzte Möglichkeiten für Effizienzsteigerung und direkte Einsparungsmöglichkeiten im Unternehmen (zusätzlich zur Erfüllung rechtlicher Anforderungen):

  • reduzierte Fehlerkosten
  • reduzierte Fehlervermeidungskosten
  • weniger Missverständnisse
  • reduzierter Suchaufwand auf allen Ebenen
  • Rechtssicherheit nach innen und außen
  • automatisierte Fristenkontrollen
  • erleichterte und nachweisliche Information
  • Wegfall aufwändiger papiergestützter Systeme
  • bessere Einschulung neuer MitarbeiterInnen
  • einheitliche und kostengünstige Dokumentation
  • keine externen Kosten z.B. für MitarbeiterInnen-Befragungen
  • erleichterte interne Verbesserungsmaßnahmen
  • erhöhte Motivation der MitarbeiterInnen durch effizientere interne Kommunikation
  • kein Bedarf an weiteren Systemen (für alle CorpMan®-Module).

Einmalige Lizenzgebühr

Durch die einmalige Lizenzgebühr erwirbt der Lizenznehmer das nicht ausschließliche grundsätzliche Recht zur Installation des Systems. Das Recht zur Nutzung ist von der ebenfalls zu entrichtenden Wartungsvertragsgebühr abhängig.

Mit der Lizenzierung erwirbt der Lizenznehmer auch das Recht auf eine einmalige, kostenlose Einschulung einer beliebigen Anzahl von MitarbeiterInnen durch MitarbeiterInnen der !mprove IT Systemlösungen GmbH (am Ort des Lizenznehmers), wobei eventuell entstehende Reise- und Aufenthaltskosten in Rechnung gestellt werden.

Die Höhe der einmaligen Lizenzgebühr orientiert sich vorwiegend an der Anzahl der MitarbeiterInnen der Organisation, aber auch an anderen Faktoren, wie z.B. bestehenden Lizenzverträgen verbundener Unternehmen, eingeschränktem EDV-Zugang von MitarbeiterInnen innerhalb der Organisation oder deutlich eingeschränkter Systemnutzung

Wartungsvertragsgebühr

Die Wartungsvertragsgebühr ist verpflichtend und jährlich zu entrichten. Sie wird jährlich mit dem VPI des Vorjahres angepasst und beträgt (anfangs) ca. 15 % der einmaligen Lizenzgebühr.

Durch die Entrichtung der Wartungsvertragsgebühr erwirbt der Lizenznehmer:

  • das Recht zur Nutzung des CorpMan®-Systems in vollem Umfang für die im Lizenzvertrag festgelegte Anzahl von MitarbeiterInnen
  • das Recht auf Support
  • das Recht auf alle Updates ohne zusätzliche Kosten, inkl. der begleitenden Dokumentation ("CorpMan®-Update-Infos")
  • das Recht zur Teilnahme an den jährlich stattfindenden Anwendertreffen (und somit die Möglichkeit Vorschläge einzubringen bzw. an Abstimmungen teilzunehmen).